Garantie

Unsere  Zahnarztpraxis übernimmt Garantie auf folgende Produkte:

  • 15 Jahre auf Zahnimplantate (unbegrenzte Herstellergarantie auf Materialfehler)
  • 3 Jahre auf Brücken, Kronen und Inlays (Einlagefüllungen)
  • 3 Jahre auf Veneers (Keramik- Verblendschalen)
  • 3 Jahre auf Implantatgetragene Prothese
  • 2 Jahre auf Totale- oder Teilprothese
  • 2 Jahre auf Füllungen

IHRE GARANTIE

Die Garantie deckt die zahnärztlichen Arbeiten (inklusive des verwendeten Materials) für die oben genannte Zeitspannen(ab der Fertigstellung der Originalbehandlung), die in unserer Zahnarztpraxis in Zürich angefertigt wurden. Bitte lesen Sie die Garantiebedingungen sorgfältig durch.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist eine verbindliche Kontrolluntersuchung alle 12 Monate in unserer Praxis.Die Kosten der Kontrolluntersuchung beläufen sich zurzeit auf CHF 80 (exklusive eventueller Anreise- und Übernachtungskosten, die Sie selbst tragen). Im unwahrscheinlichen Fall eines Problems oder Fehlers, müssen wir unverzüglich benachrichtigt werden. Wir werden dann die zahnärztliche Arbeit kostenfrei nach unserem Ermessen wiederherstellen, reparieren oder austauschen. Beachten Sie bitte, dass die Garantie keine Geldrückgabe von Behandlungs-, Reise- und Unterkunftskosten deckt. Im Fall von Implantaten ist die Garantie nur dann gültig, wenn die komplette Behandlung, also die Krone, Brücke oder die Implantat-Prothese auch von unserer Praxis angefertigt wurde. Im seltenen Falle eines Implantat-Fehlers setzen wir Ihnen kostenfrei ein neues Implantat ein.

Bei anderen Behandlungen greift die Garantie, wenn eine von uns fertiggestellte zahnärztliche Leistung unter normalen Nutzungsbedingungen sich lockert, bricht, eine Bruchlinie entsteht, oder eine Füllung ausfällt. Unter diesen Umständen wird die Arbeit von unserer Praxis kostenfrei wiederhergestellt, repariert oder erneuert. Im Fall von Veneers beachten Sie bitte, dass selbst bei bester Passgenauigkeit und Verklebung ein Veneer unter ganz spezifischen Umständen (trotz hoher Qualität der zahnärztlichen und zahntechnischen Arbeit)ausfallen kann. In solchen Fällen werden Reise-, Unterkunft- und Verdienstausfallkosten vom Patienten selbst getragen. Die Garantie deckt zu keinem Zeitpunkt die Kosten einer Wiederbefestigung bei einem anderen Zahnarzt. Sie deckt nur dann die Wiederbefestigung inklusive Materialaufwand, wenn der Patient uns auf eigene Kosten aufsucht.

DIE GARANTIE GILT NICHT, ODER GILT NUR EINGESCHRÄNKT:

  • bei Vernachlässigung der Mundhygiene
  • bei Nichtbefolgung zahnärztlicher Instruktionen
  • bei nicht korrekter Nutzung oder Pflege von herausnehmbaren Apparaten ( Prothesen, Teilprothesen, kieferorthopädische Apparaten usw.)
  • bei Nichteinhalten der verbindlichen Kontrolluntersuchungen (mindestens alle 12 Monate)
  • bei natürlichem Rückgang von Zahnfleisch und Kieferknochen
  • bei grossem Gewichtsverlust oder Gewichtszunahme innerhalb kurzer Zeit
  • bei schweren Erkrankungen mit Auswirkungen auf das Kauorgan (zB. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Zustände nach Radio- oder Chemotherapie)

DIE GARANTIE BEZIEHT SICH NICHT AUF FOLGENDE FÄLLE:

  • Allergien oder von der Behandlung unabhängige Zahnerkrankungen(und deren Folgen), die bei Behandlungsbeginn nicht vorhanden oder nicht feststellbar waren
  • Folgen von extremen Stress (zB. Zähneknirschen, Zähnepressen)
  • Fehler über die unsere Praxis nicht benachrichtigt wurde oder die andere Zahnärzte oder Zahntechniker ohne Absprache mit uns versucht haben, zu reparieren.
  • Provisorische Prothesen, Kronen und Brücken
  • Knochenafbaubehandlungen (Bone Graft, Bone Block, Sinus Lift, Knochen Augmentation)
  • Zahnaufhellung
  • Misslungene Wahl der Zahnfarbe durch den Patienten(wir beraten die Patienten gern, aber können die Verantwortung für die Farbwahl der Patienten nicht übernehmen)
  • Wurzelkanalbehandlungen (selbst bei perfekter Ausführung bleibt ein Restrisiko, das die Erfolgschancen mindern kann)
  • Wenn in Zusammenhang der Präparation einer Krone, Veneer, Inlay oder Füllungskavität, eine Wurzelbehandlung unerwartet notwendig wird, so wird die Wurzelbehandlung auf Kosten des Patienten durchgeführt.
  • Schäden, die durch Unfall, Sport, Drittpersonen verursacht wurden.
  • Bei Missbrauch von Tabak, Alkohol, Drogen, Medikamente etc.
  • Bei Nichterfüllen von Zahlungsverpflichtungen
  • Alle Folgekosten, wie beispielsweise Verdienstausfälle, sind vom Patienten zu übernehmen.